Pflegetipps - Dezember

Baumarbeiten:

  • Baumpflegearbeiten und Baumfällungen müssen ggf. beantragt werden. Die Beantragung braucht seine Zeit und sollte daher rechtzeitig abgeschickt werden. Fällungen dürfen nur außerhalb der sogenannten Schutzfrist durchgeführt werden, das heißt dass die Arbeiten in der Regel nur vom 01. Oktober bis zum 28. Februar ausgeführt werden dürfen.

Gartengeräte:

  • In den gartenfreien Monaten ist der richtige Zeitpunkt die Aufmerksamkeit auf die Gartengeräte zu richten:
    - Sparten schärfen
    - Rasenmäher pflegen und säubern und vor allem die Messer schärfen (Luftfilter und Öl nicht vergessen)
    - Heckenscheren und sonstiges Schnittwerkzeug schärfen und säubern

Blütenpracht im Winter:

  • Wer sich zum 4. Dezember Zweige, von z.B. Kirschen, Birnen, Forsythien und anderen Frühjahrsblühern abschneidet und im Haus in eine Vase mit Wasser stellt, hat zu Weihnachten einen blühenden Strauß.

Rasen:

  • Schneebedeckte Rasenflächen sollten wenn möglich nicht betreten werden. Die gefrorenen Halme brechen und sterben ab. Außerdem lässt der festgetretene Schnee weniger Sauerstoff durch und benötigt länger zum auftauen.

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